Notruf 112

Brandmeldeanlage

Brandmeldeanlagen sind automatische Meldesysteme zur Früherkennung und Lokalisierung von Bränden oder anderen Gefahrenlagen. Der Vorteil solcher Anlagen ist, dass eine Gefahr ohne die Anwesenheit einer Person erkannt wird und Maßnahmen eingeleitet werden.

Für die meisten großen, öffentlichen und gewerblich genutzten Gebäude sind Brandmeldeanlagen baurechtlich oder aus versicherungstechnischen Gründen vorgeschrieben. Sie können mithilfe verschiedener Sensoren Brände erkennen. Je nach Gebäudegröße, baulicher Besonderheiten oder Gefahrenpotenzialen können verschiedene Sensortypen zum Einsatz kommen.

Am bekanntesten sind rote, quadratische Feuermelder mit einem Druckknopf über die manuell ein Alarm ausgelöst werden kann. Sie zählen zu den nicht-automatischen Sensoren. Zu den automatischen Sensoren zählen beispielsweise optische Rauch-, thermische Feuer- oder Gas-Melder.

Bei einer Auslösung der Anlage werden Personen im Gebäude durch einen akustischen Alarm gewarnt. Je nach Anlagentyp wird gleichzeitig die zuständige Feuerwehr-Leitstelle über den Alarm in Kenntnis gesetzt. Ein Disponent fordert dann die Feuerwehr an. Somit kann eine Brandmeldeanlage ein Feuer schnell erkennen, im Gebäude lokalisieren, Personen warnen und direkt die Feuerwehr alarmieren.

Alle Sensoren laufen noch im Gebäude in einer Brandmeldezentrale zusammen. Diese ist mit einem rot-weißen Schild mit der Aufschrift „BMZ“ gekennzeichnet. Löst die Brandmeldeanlage aus, wird dort angezeigt, wo welcher Meder ausgelöst hat. Dadurch kann die Feuerwehr einen Brandherd schnell finden und das Feuer bekämpfen. In der Vergangenheit konnten so schon viele Brände in der Entstehung bekämpft werden.

Jedoch kommt es vor, dass eine Anlage durch einen technischen Defekt, Unachtsamkeit oder mutwillig ausgelöst wird. Beispielsweise kann Staub, Dampf oder ein Defekt an der Sprinkleranlage einen Alarm auslösen. In einem solchen Fall kann die Anlage nicht zwischen einem Brand oder einem Versehen unterscheiden. Eine Alarmierung der Feuerwehr kann die Folge sein, da der zuständige Leitstellendisponent nicht über Details des Alarms verfügt. Die Feuerwehr muss in jedem Fall anrücken und selbst einen Fehlalarm bestätigen.

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